Energieeinspar- verordnung EnEV
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Die EnEV sieht bei Neubauten eine Reduzierung des Energiebedarfs vor. Damit ist der heutige Standard des Niedrigenergiehauses konsequent umgesetzt. Sie fasst die bestehende Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Das bedeutet: Zukünftig geht es bei der Bewertung nicht mehr nur um den Wärmebedarf eines Gebäudes, sondern um den gesamten Energiebedarf für Heizwärme und Warmwasser. Maßgeblich ist es, welche Energiedaten im abgestimmten Zusammenspiel von Gebäudehülle und heizungstechnischen Anlagen erreicht werden. Darüber hinaus werden alle Energieverluste - von der Energieerzuegung (Gewinnung, Umwandlung, Transport) bis zur Heizungsanlage (Erzeugung, Verteilung, Bereitstellung) - als Primärenergie in die Bilanz miteinbezogen. |
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