Fördermittel PDF Drucken E-Mail



Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen, bei Einhaltung gewisser Kriterien, Fördermittel bereit. Die Förderungen erstrecken sich über Altbausanierung und Renovierung, über Anbauten/Ausbauten, bis hin zu Neubauten. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Fördermittel besteht aber nicht.

Förderübersicht
(Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Altbausanierung
und Renovierung
Energie-Spar-Check
Eine energetischen Sanierung trägt zur optimalen Förderung des Klimaschutz bei und wird im Rahmen des Altbausanierungsprogramms Baden-Württemberg bezuschußt.

Wärmedämmung von Altbauten
Die Erneuerung heiztechnischer Anlagen wird in Verbindung mit Wärmedämmung und/oder erneuerbaren Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen gefördert.
Neubauten
Niedrigenergie-Häuser (früher) - jetzt EnEV
Steuerliche Förderung durch das Finanzamt bei eigengenutzten Neubauten nach dem Eigenheimzulagengesetz (sog. "Ökozulage")

Passivhäuser/Effizienzhäuser
Das KfW-Programm zur CO2dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden sowie der Einrichtung von KfW-Energiesparhäusern.
Thermische Solaranlagen
Förderung von Solaranlagen durch ein zinsverbilligtes Darlehen im Rahmen des KfW-Programm zur CO2-Minderung zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozeßwärme.

Photovoltaik-Anlagen
Einrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen werden steuerlich nach dem Eigenheimzulagengesetz (sog. "Ökozulage") gefördert - allerdings muß die Anlage vor dem Einzug in den eigenbenutzten Wohnraum in Betrieb genommen werden.

Wärmepumpen
Einrichtung und Erweiterung von Wärmepumpen werden steuerlich nach dem Eigenheimzulagengesetz (sog. "Ökozulage") gefördert - allerdings muß die Anlage vor dem Einzug in den eigenbenutzten Wohnraum in Betrieb genommen werden.

Wärmerückgewinnungsanlagen
Einrichtung und Erweiterung von Wärmerückgewinnungsanlagen werden steuerlich nach dem Eigenheimzulagengesetz (sog. "Ökozulage") gefördert - allerdings muß die Anlage vor dem Einzug in den eigenbenutzten Wohnraum in Betrieb genommen werden.


 
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